Hygienekonzept

Wir richten uns bei unseren Hygienemaßnahmen an den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen der Landesregierung sowie den weiteren Empfehlungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärungund des Robert-Koch-Instituts.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Hygieneregeln werdenjederzeit in unseren Angeboten und Maßnahmen in Präsenz eingehalten werden.

Alle Teilnehmer_innen sowie alle Coaches und Dozenten versichern, durch ihre Zustimmung an der Teilnahme und durch das Betreten der jeweiligen Räumlichkeiten, dass Sie die folgenden Regeln einhalten.

  1. sich nicht in den vergangenen 14 Tagen in einem, in den offiziellen Veröffentlichungen des Robert Koch Instituts benannten, Corona-Risiko-Reisegebiet aufgehalten bzw. danach keinen Test durchgeführt zu haben;
  2. keinen wissentlichen Kontakt zu Personen gehabt zu haben, bei denen typische Krankheitssymptome aufgetreten sindoder die in Risikogebieten waren, sich nicht testen ließen bzw. sich noch in der vorgeschriebenen Quarantäne befinden;
  3. selbst keine der typischen Krankheitssymptome oder leichte Erkältungssymptome aufweisen;
  4. keinen wissentlichen Kontakt zu Personen gehabt haben, die aufgrund einer festgestellten oder vermuteten Infektion mit dem CoronaVirus aktuell unter Quarantäne stehen;
  5. sich an die gängigen Hygieneempfehlungen des Robert-Koch-Institutes halten (u.a. Hände waschenoder desinfizieren);Niesen oder husten Sie in die Armbeuge oder in ein Taschentuch und entsorgen Sie das Taschentuch anschließend in einem Mülleimer.
  6. Halten Sie die Hände vom Gesicht fern – vermeiden Sie es, mit den Händen Mund, Augen oder Nase zu berühren.
  7. Abstand halten von mindestens 1, 5 bis 2 Metern, kein Händeschütteln, keine Berührungen.
  8. Die Coaches oder Dozenten sichern eine regelmäßige Belüftung zu, Stoß-oder Kipplüftung.
  9. Im Ein-und Ausgangsbereich, in Fluren und Gängen ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen.
  10. Nach jedem Kundenkontakt sind die Arbeitsflächen zu desinfizieren.
  11. Von Bewirtungen mit Getränken und Snacks ist abzusehen. Kaffee aus verschlossenen Behältern und Kaltgetränke aus kleinen personenbezogenen Flaschen ist möglich.
  12. Verdachtsfälle sind der Zentrale zu melden.

Sollte eine der genannten Punkte nicht eingehalten bzw. versichert werden können, sind die Angebote nach Rückspracheganz oder teilweise im online Verfahren durchzuführen.