Hygienekonzept
Wir richten uns bei unseren Hygienemaßnahmen an den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen der Landesregierung sowie den weiteren Empfehlungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärungund des Robert-Koch-Instituts.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Hygieneregeln werdenjederzeit in unseren Angeboten und Maßnahmen in Präsenz eingehalten werden.
Alle Teilnehmer_innen sowie alle Coaches und Dozenten versichern, durch ihre Zustimmung an der Teilnahme und durch das Betreten der jeweiligen Räumlichkeiten, dass Sie die folgenden Regeln einhalten.
- sich nicht in den vergangenen 14 Tagen in einem, in den offiziellen Veröffentlichungen des Robert Koch Instituts benannten, Corona-Risiko-Reisegebiet aufgehalten bzw. danach keinen Test durchgeführt zu haben;
- keinen wissentlichen Kontakt zu Personen gehabt zu haben, bei denen typische Krankheitssymptome aufgetreten sindoder die in Risikogebieten waren, sich nicht testen ließen bzw. sich noch in der vorgeschriebenen Quarantäne befinden;
- selbst keine der typischen Krankheitssymptome oder leichte Erkältungssymptome aufweisen;
- keinen wissentlichen Kontakt zu Personen gehabt haben, die aufgrund einer festgestellten oder vermuteten Infektion mit dem CoronaVirus aktuell unter Quarantäne stehen;
- sich an die gängigen Hygieneempfehlungen des Robert-Koch-Institutes halten (u.a. Hände waschenoder desinfizieren);Niesen oder husten Sie in die Armbeuge oder in ein Taschentuch und entsorgen Sie das Taschentuch anschließend in einem Mülleimer.
- Halten Sie die Hände vom Gesicht fern – vermeiden Sie es, mit den Händen Mund, Augen oder Nase zu berühren.
- Abstand halten von mindestens 1, 5 bis 2 Metern, kein Händeschütteln, keine Berührungen.
- Die Coaches oder Dozenten sichern eine regelmäßige Belüftung zu, Stoß-oder Kipplüftung.
- Im Ein-und Ausgangsbereich, in Fluren und Gängen ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen.
- Nach jedem Kundenkontakt sind die Arbeitsflächen zu desinfizieren.
- Von Bewirtungen mit Getränken und Snacks ist abzusehen. Kaffee aus verschlossenen Behältern und Kaltgetränke aus kleinen personenbezogenen Flaschen ist möglich.
- Verdachtsfälle sind der Zentrale zu melden.
Sollte eine der genannten Punkte nicht eingehalten bzw. versichert werden können, sind die Angebote nach Rückspracheganz oder teilweise im online Verfahren durchzuführen.