Bildungsgutschein (BGS)

Über einen Bildungsgutschein nach § 81 SGB III können Weiterbildungen bis zu 100% von der Bundesagentur für Arbeit oder den jeweiligen Jobcentern gefördert werden. Den Bildungsgutschein beantragen Sie in der für Sie zuständigen Abteilung.

Sie müssen arbeitssuchend, arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sein, um die erforderlichen Voraussetzungen für eine geförderte Maßnahme mitzubringen.

Wenden Sie sich telefonisch oder per Mail an Ihren Sachbearbeiter oder Ihre Sachbearbeiterin in der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Dort können Sie den Bildungsgutschein (BGS) beantragen.