Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) kann das Handlungsorientierte Kurzzeitcoaching bis zu 100% von der Bundesagentur für Arbeit oder den jeweiligen Jobcentern gefördert werden. Mit einem gültigen AVGS können Sie problemlos bei uns die Maßnahme beginnen.
Sie müssen arbeitssuchend, arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sein. Möglich ist es auch, nach erfolgter Rehabilitation für den Wiedereinstieg in das Arbeitsleben diese Maßnahme zu erhalten Nehmen Sie dazu Kontakt mit dem Rententräger oder Ihrer Berufsgenossenschaft auf.
Wenden Sie sich telefonisch oder per Mail an Ihren Sachbearbeiter oder Ihre Sachbearbeiterin in der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Dort können Sie den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen!
Dieser sollte umfassen:
• Gültigkeitszeitraum,
• Umfang von 16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten oder mehr,
• Ziel: Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
• Maßnahme in Teilzeit
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www.arbeitsagentur.de/aktivierungs-vermittlungsgutschein-avgs
Privates Systemisches Institut für Qualitätsentwicklung und Gesundheit e.V.
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